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Reichsfreiherr vom und zum
* am 16.10. 1757 auf dem Stammschloß seines zur Reichsritterschaft gehörenden Geschlechts in Nassau an der Lahn, † am 29.6. 1831 auf Schloß Cappenberg
Nach dem Studium der Jurisprudenz in Göttingen von 1773 bis 77 und einer kurzen Tätigkeit am Reichskammergericht in Wetzlar trat er, für einen Reichsritter ungewöhnlich, 1780 in den preußischen Staatsdienst ein. Als Oberbergrat (1782) leitete er seit 1784 die westfälischen Bergämter und die Mindensche Bergwerks-Kommission; seit 1786 war er Direktor der Märkischen und der Klevischen Kriegs- und Domänenkammer, seit 1796 Oberpräsident sämtlicher Kammern der preußischen Westprovinzen, zudem seit 1802 der neugebildeten Kammer in Münster. Am 27.10. 1840 wurde St. zum Minister des Akzise-, Zoll-, Fabrik- und Handelsdepartements im preußischen Generaldirektorium sowie zum Direktor der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) ernannt. Nicht nur setzte er die Aufhebung sämtlicher Binnenzölle in Preußen durch, sondern schuf auch das Statistische Bureau und führte zur Finanzierung der Rüstung Papiergeld mit Zwangskursen ein (1805). Als er nach dem Sieg Napoleons über Preußen 1806 die Übernahme des Außenministeriums ablehnte, und zwar aus Protest gegen die Kabinettsregierung, wurde er, obwohl er den Staatsschatz 1806 nach Ostpreußen gerettet hatte, am 3.1. 1807 durch König Friedrich Wilhelm III. ungnädig entlassen. St. ging daraufhin nach Nassau zurück. Hier verfaßte er im Juni 1807 die »Nassauer Denkschrift«. Behandelt sind in ihr organisatorische Fragen »Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizei-Behörden in der Preußischen Monarchie«. Letztendlich ging es ihm in ihr darum, die aktive Mitarbeit weiter Bevölkerungskreise an einer Selbstverwaltung zu erreichen: »Belebung des Gemein-Geistes und Bürgersinnes, die Benutzung der schlafenden falschgeleiteten Kräfte und der zerstreut liegenden Kenntnisse, ... Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen mit denen der Staatsbehörden, ... Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und National-Ehre - (einen) lebendige(n) fest strebende(n) schaffende(n) Geist an Stelle von Formenkram und Dienst-Mechanism, (einen) aus der Fülle der Natur gewonnenen Reichtum von Absichten.«
Nach dem Frieden von Tilsit (10.7. 1807) wurde St. auf den Rat Napoleons hin durch Friedrich Wilhelm III. erneut zum Minister berufen. Während der nunmehrigen äußersten Notlage des Staates setzte er die Bauernbefreiung durch (Edikt vom 9.10. 1807), hob die bäuerliche Erbuntertänigkeit im gesamten preußischen Staat auf und beseitigte sämtliche ständischen Beschränkungen. Durch die Städteordnung vom 19.11. 1808 wurde die Selbstverwaltung der Städte verfügt. Das Edikt vom 24.11. 1808 bewirkte ein modernes Staatsministerium sowie die Organisation der Staatsverwaltung. St. plante außerdem eine Landgemeindeordnung, ferner die Einrichtung von Kreistagen, Provinziallandtagen und Reichsständen. Jedoch wollte er die Wahlberechtigung zu diesen Institutionen auf die Grundbesitzer beschränken. Und die aktive Mitarbeit in der Selbstverwaltung sollte nur die gebildeten und besitzenden Schichten umfassen. Vollendet wurden die Reformen jedoch nicht, denn nach dem Bekanntwerden eines Briefes von St., in dem dieser die Möglichkeit eines Aufstandes in Preußen ansprach, wurde er auf Napoleons Drängen hin erneut vom Dienst suspendiert. Ehe er am 19.5. 1812 von Zar Alexander I. als Berater nach Rußland geholt wurde, lebte er als Flüchtling in Prag und Brünn.
Nach der Niederlage Napoleons im Rußlandfeldzug trug St. maßgeblich dazu bei, daß der Zar den Krieg über die Grenzen Rußlands hinaus fortsetzte. Anfang des Jahres 1813 begab St. sich im Auftrag des Zaren nach Königsberg, wo er zusammen mit Yorck von Wartenberg die ostpreußischen Stände zur Erhebung aufrief. Das im Vertrag von Kalisch (26.2. 1813) abgeschlossene preußisch-russische Bündnis war durch St.s Mitwirken zustande gekommen. Am Wiener Kongreß (18.9. 1814 - 9.5. 1815) nahm er lediglich als Berater des Zaren teil. Er profilierte sich hier als Verfechter eines deutschen Bundesstaates, Gegner Metternichs und der Reaktion. Das Ende des Kongresses bedeutete auch das Ende von St.s politischer Karriere, denn er lehnte es ab, im Dienste Österreichs oder Preußens an dem letzendlich zustandegekommenen Deutschen Bund mitzuarbeiten. Seit 1816 lebte St. auf dem durch ihn erworbenen Schloß Cappenberg in Westfalen, wo er sich vielfältigen Aufgaben widmete, u. a. der Sozialarbeit, 1819 gründete er die »Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtsforschung.« Die heute noch bestehende Einrichtung hat sich im Laufe ihrer Existenz um die Veröffentlichung der Quellen zur mittelalterlichen Geschichte mit dem umfangreichen Werk »Monumenta Germaniae historica« verdient gemacht.
Als St.s bedeutendste Leistung hat man sein Reformwerk zu bezeichnen. Als er am 29.6. 1831 auf Schloß Cappenberg starb, verschied mit ihm ein Konservativer liberalen Zuschnitts, der Neues und Fortwährendes schuf.
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